Es gibt in der politischen Debatte zwei Sätze, die fast nie im selben Atemzug fallen. Der eine handelt vom Schutz von Minderheiten, der andere von einem härteren Strafrecht. Der eine gilt als Anliegen der einen Seite, der andere als Anliegen der anderen. Dabei haben beide etwas gemeinsam, das man leicht übersieht: Sie beschreiben eine Lücke, die es tatsächlich gibt – und die eben deshalb nicht ewig offenbleiben sollte, nur weil sie zufällig zwei unterschiedlichen politischen Lagern zugeordnet wird.
Die erste Lücke: das Grundgesetz von 1949
Als das Grundgesetz entstand, war Deutschland ein Land, das Homosexualität noch strafrechtlich verfolgte – eine Fortsetzung des NS-Unrechts, die bis 1969 in unveränderter Form weitergalt. Vor diesem Hintergrund überrascht es wenig, dass die Merkmale in Artikel 3 Absatz 3, die besonderen Diskriminierungsschutz garantieren, genau die Gruppen abbilden, die der NS-Staat verfolgt hat. Eine Gruppe fehlt bis heute: Menschen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt werden.
Dass dieser Schutz heute trotzdem faktisch existiert, verdanken wir vor allem der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die ihn seit 2009 aus dem allgemeinen Gleichheitssatz herleitet. Das ist keine schwache Konstruktion – aber es ist eine richterrechtliche, keine verfassungstextliche. Was ein Gericht hergeleitet hat, kann ein anderes Gericht in einer veränderten politischen Lage auch wieder enger auslegen. Eine ausdrückliche Nennung im Verfassungstext würde diesen Schutz aus der Abhängigkeit von wechselnder Rechtsprechung herausholen. Das ist kein symbolischer Akt, sondern eine Frage der Rechtssicherheit.
Die zweite Lücke: das Jugendstrafrecht
Die zweite Debatte betrifft die Frage, ab wann jemand nach Erwachsenenstrafrecht behandelt wird. Aktuell erlaubt das Gesetz Gerichten, bei 18- bis 21-Jährigen weiterhin Jugendstrafrecht anzuwenden, wenn eine sogenannte Reifeverzögerung festgestellt wird. Das war als Ausnahme gedacht – für Fälle, in denen die Entwicklung eines jungen Menschen tatsächlich noch nicht abgeschlossen ist.
In der gerichtlichen Praxis ist daraus bei schweren Delikten zunehmend die Regel geworden. Das wirft eine unbequeme Frage auf: Wie plausibel ist die Diagnose einer Reifeverzögerung bei jemandem, der eine Tat über Monate vorbereitet, organisiert und durchgeführt hat? Wer so handelt, handelt nicht impulsiv – und genau die Impulsivität ist es, die das Jugendstrafrecht eigentlich adressieren soll. Eine Angleichung an das Erwachsenenstrafrecht ab 18 wäre keine Verschärfung um ihrer selbst willen, sondern eine Korrektur einer Ausnahme, die ihren ursprünglichen Zweck verloren hat.
Zwei Antworten, ein Muster
Was beide Fälle verbindet, ist ein Muster, das in der politischen Debatte viel zu selten benannt wird: Beide Seiten haben jeweils die halbe Antwort – und erklären die andere Hälfte reflexhaft zum Projekt des politischen Gegners. Wer für die Verfassungsergänzung eintritt, wird verdächtigt, das Strafrecht ignorieren zu wollen. Wer das Strafrecht verschärfen will, wird verdächtigt, Minderheitenschutz für verzichtbar zu halten. Beides ist falsch, und beides verhindert seit Jahren, dass überhaupt etwas passiert.
Dabei schließen sich diese beiden Anliegen nicht aus. Es ist möglich, gleichzeitig der Auffassung zu sein, dass der Schutz vor Diskriminierung verfassungsrechtlich stabiler verankert gehört, und dass junge Erwachsene, die schwere, geplante Straftaten begehen, konsequenter zur Verantwortung gezogen werden müssen. Diese Positionen konkurrieren nicht um denselben politischen Raum – sie beschreiben zwei unterschiedliche Baustellen, die zufällig gerade beide offen liegen.
Was das für die praktische Politik heißt
Wer nur die eigene Hälfte durchsetzen will, blockiert am Ende die andere – und das über Jahre hinweg, wie beide Debatten zeigen. Bezahlt haben diesen Stillstand bisher vor allem die Menschen, die eigentlich geschützt werden sollten: durch fehlende Rechtssicherheit auf der einen und durch zu milde Konsequenzen bei schwerer Kriminalität auf der anderen Seite.
Eine Politik, die beides gleichzeitig anpackt, verlässt damit keine ideologische Linie – sie verlässt lediglich die Gewohnheit, jedes Thema vorschnell einem Lager zuzuordnen. Genau das wäre im Moment der richtige Weg.

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